Sie werden immer beliebter: E-Bikes bzw. Pedelecs mit denen man dank Elektro-Unterstützung vor allem in hügeligem Gelände wesentlich schneller und komfortabler vorankommt als mit einem normalen Fahrrad. Doch wie werden Pedelecs bzw. E-Bikes eigentlich in der Straßenverkehrsordnung behandelt, und was muss man beachten im Straßenverkehr? Hier geben wir Ihnen einen kurzen Überblick.

Quelle: Vecteezy

Pedelecs:

Pedelecs sind Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung und einer maximalen Motorleistung von 250 Watt. Die erreichbare Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h. Die Anfahr-bzw. Schiebehilfe sorgt für eine Geschwindigkeit ohne Pedalunterstützung von bis zu 6 km/h.

Pelelecs werden im Gegensatz zu E-Bikes in der Straßenverkehrsordnung praktisch wie normale Fahrräder behandelt und  auch für die Fahrer gelten die gleichen Richtlinien, Rechte und Pflichten wie für Fahrradfahrer.

Pedelecs dürfen deshalb auch überall dort fahren, wo es auch „normalen Fahrrädern“ gestattet ist. So können (bzw. müssen) mit einem Pedelec genauso wie mit einem normalen Fahrrad vorhandene Fahrradwege benutzt werden. Pedelecs sind Zulassungsfrei und benötigen kein Versicherungskennzeichen. Auch bei der Promillegrenze gelten die gleichen Richtlinien wie für Fahrradfahrer (obwohl man natürlich generell im Straßenverkehr ohne Alkohol im Blut unterwegs sein sollte) und das anhängen von Kinderanhängern ist bei Pedelecs gestattet. Ebenso wie bei „normalen“ Fahrrädern besteht außerdem keine Helpflicht obwohl man auf diesen im Fall der Fälle oft  lebensrettenden Schutz nicht verzichten sollte.

Der einzige wesentliche Unterschied zu einem alleine von Muskelkraft betriebenen Fahrrad besteht in dem vorgeschriebenen Mindestalter von 15 Jahren. Außerdem ist mindestens ein Mofa- Führerschein für die Nutzung von einem Pedelec erforderlich.

E-Bikes

E-Bikes dürfen mit einem maximal 500 Watt starken Motor ausgerüstet sein, der das E-Bike ohne Pedalunterstützung auf bis zu 25 km/h beschleunigen kann. Mit Pedalunterstützung können sogar Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h erreicht werden.

E-Bikes gelten im Gegensatz zu Pedelecs schon als Kraftfahrzeuge und werden deshalb eher wie Mofas behandelt denn als Fahrräder.

So dürfen Fahrradwege z.B. nur unter der Voraussetzung benutzt werden, dass der Weg durch ein Zusatzschild auch für Mofas freigegeben ist. Überall wo bei Wegen ein Verbotsschild für motorisierte Zweiräder vorhanden ist gilt dieses Verbot auch für E-Bikes. Außerdem darf wie bei Mofas auch kein Anhänger zum Transport für Kinder verwendet werden.

Quelle: Vecteezy

Genau wie bei anderen Kraftfahrzeugen gilt bei E-Bikes desweitern eine Promillegrenze von 0,5 und neben einer Betriebserlaubnis ist außerdem ein Versicherungskennzeichen Pflicht. Zu beachten ist weiterhin, dass bei Geschwindigkeiten ab 25 km/h in Deutschland  ein richtiger Schutzhelm getragen werden muss. Hier reicht ein normaler Fahrradhelm nicht mehr aus. Dieser sollte bei Geschwindigkeiten bis 25 km/h getragen werden, er ist allerdings keine Pflicht.

Genau wie bei Pedelecs auch gilt ein Mindestalter von 15 Jahren und es muss in jedem Fall mindestens ein Mofa-Führerschein vorhanden sein.