Weil nicht nur Fahrradfans auf Fahrräder stehen, sondern leider auch viele Langfinger, verraten wir Ihnen, wie Sie sich gegen Fahrraddiebstahl schützen können und welche Möglichkeiten der Fahrradversicherung es gibt.

Radfahren wird in Deutschland immer beliebter, wie die Absatzsteigerungen des Fahrradhandels der letzten Jahre zeigen. Demnach werden in der Bundesrepublik jährlich über vier Millionen Fahrräder verkauft. Zudem werden die Drahtesel in ihrer Verarbeitung immer hochwertiger ─ und dadurch kostspieliger.

Das scheint auch an Fahrraddieben nicht unbemerkt vorbeigegangen zu sein: Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden deutschlandweit pro Tag rund 900 Fahrräder gestohlen ─ das sind rund 38 pro Stunde. Die Dunkelziffer der nicht gemeldeten Diebstähle ist hier noch nicht mit eingerechnet! Die Aufklärungsquote liegt im Bundesdurchschnitt jedoch gerade mal bei zehn Prozent.

Vielleicht etwas überraschend: Laut den Bundeskriminalstatistiken der vergangenen Jahre werden, bezogen auf die jeweiligen Einwohnerzahlen, nicht in Großstädten die meisten Fahrräder geklaut, sondern in kleineren Städten und Orten.

Wie Sie Fahrraddieben die rote Karte zeigen und sich vor Fahrraddiebstal schützen können

Um Langfingern nach Möglichkeit einen Strich durch die Rechnung zu machen, können Sie vorsorglich folgende Maßnahmen treffen:

1.Sicher abschließen ist die halbe Miete

Schließen Sie Ihr Rad mit einem möglichst stabilen und aufbruchssicheren Fahrradschloss ab. Geeignet hierfür sind zum Beispiel Panzerkabelschlösser. Eine Faustregel der Polizei besagt:  Benötigt ein Dieb länger als drei Minuten, um ein Schloss zu knacken, lässt er die Finger davon. Idealerweise ketten Sie das Fahrrad ─ nach Möglichkeit auch im Fahrradkeller ─ an einen fest mit dem Boden verankerten Gegenstand an, zum Beispiel an einen Laternenpfahl.

  1. Augen auf beim Schlosskauf

Ein hoher Verkaufspreis ist nicht automatisch mit einem qualitativ hochwertigen Fahrradschloss gleichzusetzen. Erkundigen Sie sich daher am besten bei polizeilichen Beratungsstellen.

  1. Personenbezogene Codierung für eine leichtere Fahndung

Wird das Fahrrad trotz umfassender Vorsichtsmaßnahmen doch einmal gestohlen, hilft eine vorhandene personenbezogene Codierung der Polizei bei der Fahndung. Hierbei werden Wohnort, Adresse, Initialen und gegebenenfalls noch das Geburtsdatum des Eigentümers in verschlüsselter Form in den Fahrradrahmen eingraviert. Ebenfalls hilfreich bei der Suche kann die Rahmennummer sein, die vom Hersteller an jedem Fahrradrahmen angebracht sein sollte ─ zum Beispiel an der Tretlagerunterseite oder der Gepäckträgerbefestigung. Notieren Sie sich die Rahmennummer am besten.

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Versicherungsschutz bei Diebstahl des geliebten Drahtesels

Um den finanziellen Schaden bei einem Fahrraddiebstahl aus dem Wohnumfeld abzufedern, kann der Abschluss einer Hausratversicherung sinnvoll sein. Eine solche Versicherung deckt neben Schäden an Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen im eigenen Haushalt auch Schäden ab, die durch Einbruchdiebstahl entstehen. In der Regel umfasst der Versicherungsschutz auch Räder, die aus dem Fahrradkeller oder der verschlossenen Garage gestohlen werden. In diesem Fall erstattet der Hausratversicherer üblicherweise den Wiederbeschaffungswert des entwendeten Drahtesels.

Wer darüber hinaus auch bei einem Fahrraddiebstahl unterwegs abgesichert sein möchte, hat die Möglichkeit, die Hausratpolice gegen Aufpreis um eine entsprechende Klausel zu erweitern. Je nach Anbieter können die Fahrräder des Haushaltes mit bis zu drei Prozent der Versicherungssumme versichert werden. Die vereinbarte Deckungssumme sollte idealerweise dem Wert des Fahrrads entsprechen.

Tipp: Vertragsbedingungen genau studieren

Wer sein Fahrrad auf diesem Wege gegen Diebstahl absichern möchte, sollte sich gründlich über die Vertragsbedingungen der jeweiligen Hausratversicherung informieren. Damit die Versicherungsgesellschaft den Fahrraddiebstahl anerkennt und den Versicherten finanziell entschädigt, muss dieser in aller Regel Informationen zu Hersteller und Rahmennummer des Rads vorlegen. Wichtig ist außerdem, den Diebstahl umgehend bei der Polizei anzuzeigen.

Der Versicherungsschutz für unterwegs kann jedoch an bestimmte Konditionen geknüpft sein, zum Beispiel, dass der Diebstahl sich zwischen 6 Uhr und 22 Uhr ereignet hat. Wird jedoch nachgewiesen, dass das gestohlene Fahrrad ─ beispielsweise bei einem Kinobesuch ─ auch nach 22 Uhr noch genutzt wurde, besteht der Versicherungsschutz womöglich auch außerhalb dieser zeitlichen Frist.

Die sogenannte Nachklausel entbindet die Versicherung somit nicht in jedem Fall von der Haftung. Dies soll ein weiteres Beispiel zeigen: Statten Sie einem Freund mit dem Rad einen spontanen Mitternachtsbesuch ab, ist es aller Voraussicht nach auch in den frühen Morgenstunden gegen Diebstahl versichert  ─ vorausgesetzt, Sie fahren noch in der gleichen Nacht wieder zu sich nach Hause. Übernachten Sie jedoch bei dem Bekannten, befindet sich der Drahtesel nicht mehr in Gebrauch  ─ und die Versicherung kann die Übernahme des Diebstahlschadens mit Verweis auf die Nachtklausel verweigern.

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Vandalismus ist nicht immer mitversichert – Separate Fahrradversicherung

Zu beachten ist außerdem, dass eine Hausratpolice nicht zwingend für mutwillige Beschädigungen des Rades durch Unbekannte aufkommt. Bei eigens abgeschlossenen Fahrradversicherungen hingegen ist Vandalismus üblicherweise mitversichert.

Der Abschluss einer speziellen Fahrradversicherung lohnt sich allerdings nur bei besonders teuren Rädern. Für die meisten Drahtesel sollte der Versicherungsschutz der Hausratpolice mit entsprechender Zusatzklausel ausreichen. Dies verdeutlicht ein kleines Rechenbeispiel:

Ein begeisterter Radfahrer schließt eine Hausratversicherung mit einer Deckungssumme von 50.000 Euro ab und möchte über eine Zusatzklausel einen Diebstahlschutz für seinen Drahtsesel in Höhe von zwei Prozent der Deckungssumme vereinbaren. Das bedeutet, die Hausratversicherung würde mit maximal 1.000 Euro für einen Diebstahl des Zweirades aufkommen.

Liegt der Wiederbeschaffungswert des Rades in diesem finanziellen Rahmen, lohnt sich der Versicherungsschutz über die Hausratpolice. Würde es jedoch mehr als 1.000 Euro kosten, das Fahrrad durch ein gleichwertiges zu ersetzen, würde eine solche Zusatzklausel wenig bringen.

Die Qual der Tarifwahl

Wer sein Fahrrad über eine Hausratversicherung gegen Diebstahl versichern lassen möchte, ist mit einem Versicherungsvergleich gut beraten. Denn  zwischen den verschiedenen Anbietern kann es große Unterschiede im Preis-Leistungsverhältnis geben. Vergleichsportale wie CHECK24 helfen Ihnen bei der Suche: Bereits nach kurzer Dateneingabe finden Sie unkompliziert und ohne großen Zeitaufwand den passenden Tarif für Ihren individuellen Versicherungsbedarf.